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Institut für
Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit

 
 
 
 
 
Unsere Info-Hotline:
0 18 05-96 81 77
Hier Können Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot gem DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit anfordern



   

Das IAA übernimmt für Sie die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung gem. DGUV Vorschrift 2

Betriebsärzte Fachkräfte für Arbeitssicherheit .

 
 

 

Das IAA Institut für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit , mit bundesweiten Standorten , ist auch in ihrer Nähe z.B. Berlin, Köln, Bremen, Dortmund, Hamburg, Frankfurt, Dresden, Leipzig, Hannover, Ulm, München , Mannheim, Stuttgart,

 

Das IAA Institut für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit ist nach GQA (Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz) zertifiziert . Das IAA erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach §§ 3, 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".

 

Unser Leitfaden zur Erfüllung Ihrer Unternehmer – Pflichten

 

mit unseren Leistungen sowie unserem kostenlosen Bausteinkonzet und unserem kostenlosen Kundeportal sind Sie auf der sicheren Seite :

 für die Grundbetreuung , Regelbetreuung, sowie die
 betriebsspezifische
 bedarfsorientierte
 Anlassbezogene
 Alternative bedarfsorientierte
 Betreuung nach Anlage 1- 3
 Regelung für Betriebe bis 10 sowie bis 50 Mitarbeiter

Unser Dokumentationssystem -Bausteinkonzept und Kundenportal- bringt Ihnen Rechtssicherheit


Drei Möglichkeiten der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung:

 

Modell I
Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich der Umfang der betriebsärztlichen u. sicherheitstechnischen Betreuung n. Anlage 1 Zu § 2 Abs. 2 DGUV Vorschrift 2.


Der Umfang der zu erbringenden Betreuung besteht aus:
• der Grundbetreuung und
• den anlassbezogenen Betreuungen.
Die Grundbetreuung beinhaltet die Unterstützung, durch Betriebsärzte und

Fachkräften für Arbeitssicherheit z.B. Erstellung bzw. der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
Die Grundbetreuung wird bei maßgeblicher Änderung der Arbeitsverhältnisse, spätestens aber nach 1 bis 5 Jahren, abhängig vom jeweiligen zuständigen Unfallversicherungsträger, wiederholt.

Die anlassbezogene Betreuung ergibt sich aus besonderen Anlässen.

Diese ist ebenfalls durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenbezogener Fachkunde durchzuführen. Besondere Anlässe können unter anderem sein siehe Anlage 1 Zu § 2 Abs. 2 DGUV Vorschrift 2.

Modell II
Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten richtet sich der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach Anlage 2 Zu § 2 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 2.

Regelbetreuung - betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten ?
Der Umfang der zu erbringenden Betreuung besteht aus:
• der Grundbetreuung und
• dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung.
• Zuordnung des Betriebs zu sogenannten Betreuungsgruppen (WZ 2008 Kode) (Gruppe I, II, III) und anhand der festgelegten Einsatzzeit pro Gruppe (0,5 1,0 2,5 Stunden pro Beschäftigtem/r und Jahr) multipliziert mit der Anzahl von Beschäftigten.

Der betriebsspezifische Teil wird durch den Unternehmer ermittelt und regelmäßig überprüft. im Anhang 4 der DGUV-Vorschrift 2 ist ein Verfahren zur Ermittlung des betriebsspezifischen Teils aufgeführt. In einer Tabelle sind die bei der Ermittlung und Überprüfung zu berücksichtigenden Aufgabenfelder, Auslöse- und Aufwandskriterien sowie zu erbringende Leistungen beschrieben.

Der Unternehmer hat sich durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Festlegung der Grundbetreuung und des betriebsspezifischen Teils der Betreuung beraten zu lassen.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind nicht auf die Einsatzzeiten der Grundbetreuung anzurechnen, sondern Bestandteil des betriebsspezifischen Teils der Betreuung.

 

Modell III
Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten richtet sich der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach Anlage 3 Zu § 2 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 2. Abweichend von 1. und 2. kann der Unternehmer ein alternatives Betreuungsmodell wählen, wenn er aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist und die Zahl der Beschäftigten bis zu 10 oder 50, abhängig vom zuständigen Unfallversicherungsträger, beträgt.

das alternative Betreuungsmodell?
Bei diesem Modell wird der Unternehmer zu Fragen der Sicherheit u. des Gesundheitsschutzes im Betrieb geschult und für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen motiviert. Die alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht somit aus
• Motivations- und Informationsmaßnahmen, Fortbildungsmaßnahmen und

• Inanspruchnahme der bedarfsorientierten Betreuung.

• Die Motivations- und Informationsmaßnahmen umfassen, je nach Unfallversicherungsträger,verschiedene Seminare, die innerhalb von einer bestimmten Anzahl von Jahren zu absolvieren sind. Im Anschluss daran nimmt der Unternehmer an von dem Unfallversicherungsträger durchgeführten oder anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teil.

Eine sachgerechte bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung im Betrieb erfolgt auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, unter Einschaltung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit .

Anlassbezogene Betreuung:
Besondere Anlässe für eine Betreuung durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit können unter anderem sein Anlage 4 (zu § 2 Abs. 4)

Fazit:
Alternative bedarfsorientierte Betreuung (Unternehmermodell) mit Teilnahme an Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen (jeweils 6 Lerneinheiten) und Inanspruchnahme der bedarfsorientierten Betreuung, ist mit einem hohen unternehmerischen Aufwand (zeitlichen in der Zeit ist mann für sein Unternehmen passiv tätig) verbunden, um den Arbeitsschutz im Betrieb umzusetzen,

Daher sollten Sie prüfen, ob für Sie die Teilnahme am Unternehmermodell sinnvoll ist !!


Eine grundsätzliche Empfehlung für die Wahl des richtigen Betreuungsmodells können wir nicht geben!

 

Wir bieten alle Betreuungsmodelle an

 

Vorteile für Sie

Institut für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit GQA-geprüfter Dienstleister
Kosten sparen und Ihren Arbeits- und Verwaltungsaufwand verringern
kostengünstige Lösung Erfüllung aller gesetzlicher Vorgaben
kostenloses Baustein – Konzept bringt Ihnen Rechtssicherheit
kostenloses Kundenportal jederzeit einsehbar Dokumentationssicherheit
Mit dem Baustein – Konzept zum Arbeitsschutzmanagment System
Keine Personalausfallzeiten
Die Mitarbeiter müssen keine Wegzeiten in Kauf nehmen.
Weitere Vorteile unserer Betreuung auf Anfage

 

Sie suchen eine intelligente Lösung - Nehmen Sie uns beim Wort!
Nutzen Sie unser nebenstehendes Angebotsformular oder unsere Hotline


   
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