Das IAA übernimmt die sicherheitstechnische und
arbeitsmedizinische Betreuung .
Das IAA hat seinen Hauptsitz in Neustadt a. d. Weinstrasse
und ist bundesweit tätig.
Das IAA ist nach GQA (Gesellschaft für
Qualität im Arbeitsschutz) zertifiziert .
Das GQA-Gütesiegel bestätigt dem IAA ,
dass wir über alle personellen, fachlichen, sächlichen und
organisatorischen Voraussetzungen verfügen, um ein Unternehmen
in Fragen des Arbeitsschutzes qualifiziert und umfassend
zu beraten.
Wir erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG)
und der BGV A2 und der Neuen Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".
Wesentlicher Inhalt dieser Betreuung ist die kompetente
Beratung des Betriebsinhabers Praxisinhaber und der Beschäftigten
bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und - abläufe , beispielsweise
auch im Umgang mit besonderen Gefährdungen und bei der Umsetzung
der Unfallverhütungsvorschrift UVV "Betriebsärzte und
Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
BGV A2 - sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung.
Für Unternehmen gibt es die Möglichkeiten der
sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung:
1. Regelbetreuung : Die sicherheitstechnische
und betriebsärztliche Betreuung BGV A2 erfolgt aus einer
Hand, wobei die Einsatzzeiten sich an der Gefährdungbeurteilung
und der Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens orientieren.
2. bedarfsorientierte Betreuung : Die sicherheitstechnische
und betriebsärztliche Betreuung BGV A2 erfolgt aus einer
Hand, wobei die Einsatzzeiten sich am Bedarf, Ihres Unternehmens
orientieren.
Hierbei werden die notwendigen Gefährdungsbeurteilungen
erstellt
Die Gefährdungsbeurteilung wird mit Blick
auf die Mitarbeiter und ihre Tätigkeiten durchgeführt, um
auf ein sicherheits- und gesundheitsbewußtes Verhalten hinzuwirken.
Deswegen ist es die Aufgabe von unseren Sicherheitsingenieuren,
Fachkräfte für Arbeitssicherheit , Arbeitsmediziner, Betriebsärzte,
Sie, den Unternehmer, bei allen Fragen
rund um die Arbeitssicherheit und die Arbeitsmedizin zu
unterstützen.
Der Unternehmer ist verantwortlich für
die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung
gem. BGV A2 , sowie der Umsetzung Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV).
Durch die Betreuung in Ihrem Betrieb müssen
keine Ausfallzeiten des Personals in Kauf
genommen werden!
Wenn Sie eine intelligente Lösung für
die sicherheitstechnische & arbeitsmedizinische Betreuung
gemäß den Unfallverhütungsvorschriften BGV A2 (früher A6
/ A7) suchen, dann sind Sie hier beim Institut für
Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit genau richtig.
Nehmen Sie uns beim Wort!
Institut für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit
Thomas Mann Str. 21
70469 Stuttgart
Unsere Info-Hotline:
0 18 05-96 81 77 (0,14€ / min)
E-Mail: info@i-a-a.de
Internet: http://www.i-a-a.de
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