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Das IAA Institut für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit
, mit bundesweiten Standorten , ist auch in ihrer Nähe z.B.
Berlin, Köln, Bremen,
Dortmund, Hamburg, Frankfurt, Dresden,
Leipzig, Hannover, Ulm, München
, Mannheim, Stuttgart,
Das IAA Institut für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit
ist nach GQA (Gesellschaft
für Qualität im Arbeitsschutz) zertifiziert . Das IAA
erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen zur Wahrnehmung
der Aufgaben nach §§
3, 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG)
und der
Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".
Unser Leitfaden zur Erfüllung Ihrer
Unternehmer – Pflichten
mit unseren Leistungen sowie unserem
kostenlosen Bausteinkonzet und unserem kostenlosen Kundeportal
sind Sie auf der sicheren Seite :
für die Grundbetreuung
, Regelbetreuung, sowie die
betriebsspezifische
bedarfsorientierte
Anlassbezogene
Alternative bedarfsorientierte
Betreuung nach Anlage 1- 3
Regelung für Betriebe bis 10 sowie bis 50 Mitarbeiter
Unser Dokumentationssystem -Bausteinkonzept und
Kundenportal- bringt Ihnen Rechtssicherheit
Drei Möglichkeiten der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen
Betreuung:
Modell I
Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich der
Umfang der betriebsärztlichen u. sicherheitstechnischen
Betreuung n.
Anlage 1 Zu § 2 Abs. 2 DGUV Vorschrift 2.
Der Umfang der zu erbringenden Betreuung besteht aus:
• der Grundbetreuung und
• den anlassbezogenen Betreuungen.
Die Grundbetreuung beinhaltet die Unterstützung, durch Betriebsärzte
und
Fachkräften für Arbeitssicherheit z.B. Erstellung bzw.
der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
Die Grundbetreuung wird bei maßgeblicher Änderung der Arbeitsverhältnisse,
spätestens aber nach 1 bis 5 Jahren, abhängig vom jeweiligen
zuständigen Unfallversicherungsträger, wiederholt.
Die anlassbezogene Betreuung ergibt sich aus besonderen
Anlässen.
Diese ist ebenfalls durch einen Betriebsarzt oder eine
Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenbezogener Fachkunde
durchzuführen. Besondere Anlässe können unter anderem sein
siehe
Anlage 1 Zu § 2 Abs. 2 DGUV Vorschrift 2.
Modell II
Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten richtet
sich der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen
Betreuung nach Anlage
2 Zu § 2 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 2.
Regelbetreuung - betriebsärztliche und sicherheitstechnische
Betreuung für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten
?
Der Umfang der zu erbringenden Betreuung besteht aus:
• der Grundbetreuung und
• dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung.
• Zuordnung des Betriebs zu sogenannten Betreuungsgruppen
(WZ 2008 Kode) (Gruppe I, II, III)
und anhand der festgelegten Einsatzzeit pro Gruppe
(0,5 1,0 2,5 Stunden pro Beschäftigtem/r und Jahr) multipliziert
mit der Anzahl von Beschäftigten.
Der betriebsspezifische Teil wird durch den Unternehmer
ermittelt und regelmäßig überprüft. im
Anhang 4 der DGUV-Vorschrift 2 ist ein Verfahren zur
Ermittlung des betriebsspezifischen Teils aufgeführt. In
einer Tabelle sind die bei der Ermittlung und Überprüfung
zu berücksichtigenden Aufgabenfelder, Auslöse- und Aufwandskriterien
sowie zu erbringende Leistungen beschrieben.
Der Unternehmer hat sich durch Betriebsarzt und Fachkraft
für Arbeitssicherheit bei der Festlegung der Grundbetreuung
und des betriebsspezifischen Teils der Betreuung beraten
zu lassen.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind
nicht auf die Einsatzzeiten der Grundbetreuung anzurechnen,
sondern Bestandteil des betriebsspezifischen Teils der Betreuung.
Modell III
Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten richtet sich
der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen
Betreuung nach Anlage 3 Zu § 2 Abs. 4 der DGUV Vorschrift
2. Abweichend von 1. und 2. kann der Unternehmer ein alternatives
Betreuungsmodell wählen, wenn er aktiv in das Betriebsgeschehen
eingebunden ist und die Zahl der Beschäftigten bis zu 10
oder 50, abhängig vom zuständigen Unfallversicherungsträger,
beträgt.
das alternative Betreuungsmodell?
Bei diesem Modell wird der Unternehmer zu Fragen der Sicherheit
u. des Gesundheitsschutzes im Betrieb geschult und für die
Durchführung der erforderlichen Maßnahmen motiviert. Die
alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische
Betreuung besteht somit aus
• Motivations- und Informationsmaßnahmen, Fortbildungsmaßnahmen
und
• Inanspruchnahme der bedarfsorientierten Betreuung.
• Die Motivations- und Informationsmaßnahmen umfassen,
je nach Unfallversicherungsträger,verschiedene Seminare,
die innerhalb von einer bestimmten Anzahl von Jahren zu
absolvieren sind. Im Anschluss daran nimmt der Unternehmer
an von dem Unfallversicherungsträger durchgeführten oder
anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teil.
Eine sachgerechte bedarfsorientierte betriebsärztliche
und sicherheitstechnische Betreuung im Betrieb erfolgt auf
der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, unter Einschaltung
von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit .
Anlassbezogene Betreuung:
Besondere Anlässe für eine Betreuung durch den Betriebsarzt
und die Fachkraft für Arbeitssicherheit können unter anderem
sein Anlage 4 (zu § 2 Abs. 4)
Fazit:
Alternative bedarfsorientierte Betreuung (Unternehmermodell)
mit Teilnahme an Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen
(jeweils 6 Lerneinheiten) und Inanspruchnahme der bedarfsorientierten
Betreuung, ist mit einem hohen unternehmerischen Aufwand
(zeitlichen in der Zeit ist mann für sein Unternehmen passiv
tätig) verbunden, um den Arbeitsschutz im Betrieb umzusetzen,
Daher sollten Sie prüfen, ob für Sie die Teilnahme
am Unternehmermodell sinnvoll ist !!
Eine grundsätzliche Empfehlung für die Wahl des richtigen
Betreuungsmodells können wir nicht geben!
Wir bieten alle Betreuungsmodelle an
Vorteile für Sie
Institut für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit
GQA-geprüfter Dienstleister
Kosten sparen und Ihren Arbeits- und Verwaltungsaufwand
verringern
kostengünstige Lösung Erfüllung aller gesetzlicher Vorgaben
kostenloses Baustein – Konzept bringt Ihnen Rechtssicherheit
kostenloses Kundenportal jederzeit einsehbar Dokumentationssicherheit
Mit dem Baustein – Konzept zum Arbeitsschutzmanagment System
Keine Personalausfallzeiten
Die Mitarbeiter müssen keine Wegzeiten in Kauf nehmen.
Weitere Vorteile unserer Betreuung auf Anfage
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Lösung - Nehmen Sie uns beim Wort!
Nutzen Sie unser nebenstehendes Angebotsformular
oder unsere Hotline
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