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Institut für
Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit

 
 
 
 
 
Unsere Info-Hotline:
0 18 05-96 81 77
Hier können Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot für Betriebsärzte und Fachkräfte anfordern



   

Begriffe

 
 

 

UVV "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" BGV A2
Fachkraft für Arbeitssicherheit

 

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen, bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung, sowie bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.

 

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat insbesondere Betriebsanlagen und technische Arbeitsmittel sicherheitstechnisch zu überprüfen, die Arbeitsstätten regelmäßig zu begehen, sowie Arbeitsunfälle zu untersuchen.

 

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit meldet erkannte Mängel dem Arbeitgeber, schlägt Maßnahmen vor und wirkt auf die Beseitigung der Mängel hin.

 

 

Betriebsarzt

 

UVV "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" BGV A2
Der Betriebsarzt berät bei arbeitsmedizinischen, arbeitspsychologischen, ergonomischen
und hygienischen Fragen sowie bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.

 

Der Betriebsarzt unterstützt bei der Organisation der ersten Hilfe sowie bei Fragen des Arbeitsplatzwechsels oder der Eingliederung Behinderter.

 

Der Betriebsarzt hat die Arbeitnehmer zu beraten und gegebenenfalls zu untersuchen und arbeitsmedizinisch zu beurteilen.

 

Der Betriebsarzt  soll erkannte Mängel dem Arbeitgeber melden, Maßnahmen vorschlagen und auf die Beseitigung der Mängel hinwirken.

 

 

Arbeitsschutzgesetz

 

§ 5 (1): “Der Arbeitgeber hat durch Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.” Gefährdungsbeurteilung § 6 (1): “Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeit und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen (Gefährdungsbeurteilung) verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. ...“

 

 

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)

 

Grundsatz Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)

 

Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.

 

 

Befähigte Person

 

Befähigte Personen sind laut Betriebssicherheitsverordnung Personen, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen.

 

Dieser neue Begriff der „befähigten Person“ ersetzt im Wesentlichen die bisherige – in den meisten Regelwerken noch gebräuchliche – Bezeichnung „Sachkundiger“.

 

Die „Befähigte Person“ ist ein Produkt der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

 

Sie spielt bei vielen sicherheitstechnischen Aufgaben im Betrieb eine Rolle. Der Ausschuss für Betriebssicherheit die erste Technische Regel zur BetrSichV konkretisiert – die TRBS 1203 „Befähigte Personen“.

 


 

   
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