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"Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
BGV A2
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die
Fachkraft für Arbeitssicherheit berät bei der
Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen,
bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln
und persönlicher Schutzausrüstung, sowie bei der Beurteilung
der Arbeitsbedingungen.
Die
Fachkraft für Arbeitssicherheit hat insbesondere
Betriebsanlagen und technische Arbeitsmittel sicherheitstechnisch
zu überprüfen, die Arbeitsstätten regelmäßig zu begehen,
sowie Arbeitsunfälle zu untersuchen.
Die
Fachkraft für Arbeitssicherheit meldet erkannte
Mängel dem Arbeitgeber,
schlägt Maßnahmen vor und wirkt auf die Beseitigung
der Mängel hin.
Betriebsarzt
UVV
"Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
BGV A2
Der
Betriebsarzt berät bei arbeitsmedizinischen,
arbeitspsychologischen, ergonomischen und
hygienischen Fragen sowie bei der Beurteilung der
Arbeitsbedingungen.
Der
Betriebsarzt unterstützt bei der Organisation
der ersten Hilfe sowie bei Fragen des Arbeitsplatzwechsels
oder der Eingliederung Behinderter.
Der
Betriebsarzt hat die Arbeitnehmer zu beraten
und gegebenenfalls zu untersuchen und arbeitsmedizinisch
zu beurteilen.
Der
Betriebsarzt soll erkannte Mängel dem
Arbeitgeber melden, Maßnahmen vorschlagen
und auf die Beseitigung der Mängel hinwirken.
Arbeitsschutzgesetz
§
5 (1): “Der Arbeitgeber hat durch Beurteilung der
für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen
Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes
erforderlich
sind.” Gefährdungsbeurteilung §
6 (1): “Der Arbeitgeber muss über die je nach Art
der Tätigkeit und der Zahl der Beschäftigten
erforderlichen Unterlagen (Gefährdungsbeurteilung)
verfügen, aus
denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,
die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes
und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.
...“
Gesetz
über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
Grundsatz Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure
und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
Der
Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung
unterstützen.
Befähigte Person
Befähigte
Personen sind laut Betriebssicherheitsverordnung Personen,
die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung
und ihre zeitnahe Tätigkeit über die erforderlichen
Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen.
Dieser
neue Begriff der „befähigten Person“ ersetzt
im Wesentlichen die bisherige – in den meisten Regelwerken
noch gebräuchliche – Bezeichnung „Sachkundiger“.
Die
„Befähigte Person“ ist ein Produkt der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV).
Sie
spielt bei vielen sicherheitstechnischen Aufgaben
im Betrieb eine Rolle.
Der
Ausschuss für Betriebssicherheit die erste Technische
Regel zur BetrSichV
konkretisiert
– die TRBS 1203 „Befähigte Personen“. |