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Institut für
Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit

 
 
 
 
 
Unsere Info-Hotline:
0 18 05-96 81 77
Hier können Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot für Betriebsärzte und Fachkräfte anfordern



   

Betriebsspezifische Betreuung DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und
Fachkräfte für Arbeitssicherheit

 
 



Betriebsspezifischen Teil DGUV Vorschrift 2 betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

Der Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung wird vom Unternehmer in einem Verfahren ermittelt, das die nachfolgend aufgeführten Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien( Anhang 4 DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) berücksichtigt. Das Verfahren erfordert, dass der Unternehmer alle Aufgabenfelder hinsichtlich ihrer Relevanz für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelmäßig, insbesondere nach wesentlichen Änderungen, prüft.

Unsere Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bringen sich hier besonders ein,
dies gilt besondes bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen

 

  1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
    1. Besondere Tätigkeiten
    2. Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen
    3. Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken
    4. Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge
    5. Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz
    6. Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels
    7. Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen in Zusammenhang mit der Arbeit
    8. Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements
  2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
    1. Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten
    2. Grundlegende Veränderungen zur Errichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau,Neubaumaßnahmen
    3. Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien
    4. Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse; grundlegende Veränderung der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende Änderung, Einführung neuer Arbeitsverfahren
    5. Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie der Integration in die Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung
  3. Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
    1. Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach sich ziehen
    2. Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin
  4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
    1. Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung

Grundbetreuung – betriebsspezifsche Betreuung – Grundlage Gefährdungsbeurteilung

Wir bieten alle erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand und stehen bundesweit bzw europaweit zur Verfügung.

Kostenloses Unverbindliches Angebot anfordern nach den neuen Vorgaben

   
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