Betriebsspezifischen Teil DGUV Vorschrift 2 betriebsärztliche
und sicherheitstechnische Betreuung
Der Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung wird vom
Unternehmer in einem Verfahren ermittelt, das die nachfolgend
aufgeführten Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien(
Anhang 4 DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte
für Arbeitssicherheit) berücksichtigt. Das Verfahren
erfordert, dass der Unternehmer alle Aufgabenfelder hinsichtlich
ihrer Relevanz für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische
Betreuung regelmäßig, insbesondere nach wesentlichen Änderungen,
prüft.
Unsere Betriebsärzte und Fachkräfte
für Arbeitssicherheit bringen sich hier besonders ein,
dies gilt besondes bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und
Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten
Arbeitsgestaltung
- Besondere Tätigkeiten
- Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere
Risiken aufweisen
- Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen
Risiken
- Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge
- Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen
beim Personaleinsatz
-
Sicherheit und Gesundheit unter
den Bedingungen des demografischen Wandels
- Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter
Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen
Ressourcen in Zusammenhang mit der Arbeit
- Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements
- Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen
und in der Organisation
- Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen,
Geräten
- Grundlegende Veränderungen zur Errichtung neuer
Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsplatzausstattung; Planung,
Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau,Neubaumaßnahmen
- Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien
- Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und
Prozesse; grundlegende Veränderung der Arbeitszeitgestaltung;
grundlegende Änderung, Einführung neuer Arbeitsverfahren
- Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten
Organisation zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes
sowie der Integration in die Führungstätigkeit und
zum Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung
- Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die
betriebliche Situation
- Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche
Änderungen nach sich ziehen
- Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten
Stands der Technik und Arbeitsmedizin
- Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
- Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung
von Aktionen zur Gesundheitsförderung
Grundbetreuung – betriebsspezifsche Betreuung –
Grundlage Gefährdungsbeurteilung
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