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Die Grundbetreuung umfasst folgende Aufgabenfelder
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV
Vorschrift 2
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes
zur Gefährdungsbeurteilung
- Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der
Gefährdungsbeurteilung
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
- Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention
an bestehenden Arbeitssystemen
- Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention
bei Veränderung der Arbeitsbedingungen
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
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- Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen,
Qualifizierungsmaßnahmen
- Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten
Verhalten
- Information und Aufklärung
- Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten
- Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation
- Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation
- Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung
- Beratung zu erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung
- Kommunikation und Information sichern
- Berücksichtung der Arbeitsschutzbelange in betrieblichen
Prozessen
- Betriebliche arbeitsschutzspezifische Prozesse organisieren
- Ständige Verbesserung sicherstellen
- Untersuchung nach Ereignissen
- Untersuchungen von Ereignissen, Ursachenanalysen
Auswertungen
- Ermitteln von Unfallschwerpunkten arbeitsbedingter
Erkrankungen
- Verbesserungsvorschläge
- Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften,
betrieblichen Interessenvertretungen,Beschäftigten
- Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik
und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen
- Beantwortung von Anfragen
- Verbreitung der Information im Unternehmen, einschließlich
Teambesprechungen
- Externe Beratung zu speziellen Problemen des Arbeitsschutzes
- Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
- Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen
- Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten
gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern
- Dokumentation von Vorschlägen an den Arbeitgeber
einschließlich Angabe des jeweiligen Umsetzungsstandes
- Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme
der Einsatzzeiten
- Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
- Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern
- Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit
seinen Führungskräften
- Teilnahme an Besprechungen der betriebliche Beauftragten
entsprechend §§ 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz
- Teilnahme an sonstigen Besprechungen, Betriebsversammlung
- Nutzung eines ständigen Kontaktes mit Führungskräften
- Sitzung des Arbeitsschutzausschusses
- Selbstorganisation
- Ständige Fortbildung (Aktualisierung und Erweiterung)
- Wissensmanagement entwickeln und nutzen
- Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten
- Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträger
und den zuständigen Behörden nutzen
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