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Institut für
Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit

 
 
 
 
 
Unsere Info-Hotline:
0 18 05-96 81 77
Hier können Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot für Betriebsärzte und Fachkräfte anfordern



   

Grundbetreuung DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und
Fachkräfte für Arbeitssicherheit

 
 

 



Die Grundbetreuung umfasst folgende Aufgabenfelder Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2

  1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
    1. Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung
    2. Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
    3. Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung
  2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
    1. Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden Arbeitssystemen
    2. Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention bei Veränderung der Arbeitsbedingungen
  3. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung -
    1. Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen
    2. Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten
    3. Information und Aufklärung
    4. Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten
  4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation
    1. Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation
    2. Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung
    3. Beratung zu erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung
    4. Kommunikation und Information sichern
    5. Berücksichtung der Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen
    6. Betriebliche arbeitsschutzspezifische Prozesse organisieren
    7. Ständige Verbesserung sicherstellen
  5. Untersuchung nach Ereignissen
    1. Untersuchungen von Ereignissen, Ursachenanalysen Auswertungen
    2. Ermitteln von Unfallschwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
    3. Verbesserungsvorschläge
  6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen,Beschäftigten
    1. Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen
    2. Beantwortung von Anfragen
    3. Verbreitung der Information im Unternehmen, einschließlich Teambesprechungen
    4. Externe Beratung zu speziellen Problemen des Arbeitsschutzes
  7. Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
    1. Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen
    2. Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern
    3. Dokumentation von Vorschlägen an den Arbeitgeber einschließlich Angabe des jeweiligen Umsetzungsstandes
    4. Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten
  8. Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
    1. Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern
    2. Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit seinen Führungskräften
    3. Teilnahme an Besprechungen der betriebliche Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz
    4. Teilnahme an sonstigen Besprechungen, Betriebsversammlung
    5. Nutzung eines ständigen Kontaktes mit Führungskräften
    6. Sitzung des Arbeitsschutzausschusses
  9. Selbstorganisation
    1. Ständige Fortbildung (Aktualisierung und Erweiterung)
    2. Wissensmanagement entwickeln und nutzen
    3. Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten
    4. Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträger und den zuständigen Behörden nutzen
   
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