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Institut für
Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit

 
 
 
 
 
Unsere Info-Hotline:
0 18 05-96 81 77
Hier können Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot für Betriebsärzte und Fachkräfte anfordern



   

Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und

Fachkräfte für Arbeitssicherheit

 
 

 


DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Die neue Vorschrift bringt dem Unternehmen mehrere Vorteile in der Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt -Regelbetreuung-
Der Unternehmer muss entsprechend, DGUV Vorschrif 2, den betrieblichen Erfordernissen unter Einbeziehung von Betriebs- beziehungsweise Personalrat die Aufgaben von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit ermitteln, aufeilen und vereinbaren.

Die individuelle arbeitsmedizinische Vorsorge mit Pflicht-, Angebots-und Wunschuntersuchungen ist ein betriebsspezifsches Aufgabenfeld.

 

Grundbetreuung – betriebsspezifsche Betreuung –

Grundlage Gefährdungsbeurteilung

 

Unsere Betriebsärzte und Fachkräfte bringen sich hier besonders ein,
dies glit auch bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen


Wir bieten alle erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand und stehen bundesweit bzw europaweit zur Verfügung.

 

Kostenloses Unverbindliches Angebot anfordern nach den neuen Vorgaben



 

   
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