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DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte
für Arbeitssicherheit
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Die neue Vorschrift bringt dem Unternehmen mehrere Vorteile
in der Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit
und den Betriebsarzt -Regelbetreuung-
Der Unternehmer muss entsprechend, DGUV Vorschrif 2, den
betrieblichen Erfordernissen unter Einbeziehung von Betriebs-
beziehungsweise Personalrat die Aufgaben von Betriebsarzt
und Fachkraft für Arbeitssicherheit ermitteln, aufeilen
und vereinbaren.
Die individuelle arbeitsmedizinische Vorsorge mit Pflicht-,
Angebots-und Wunschuntersuchungen ist ein betriebsspezifsches
Aufgabenfeld.
Grundbetreuung – betriebsspezifsche
Betreuung –
Grundlage Gefährdungsbeurteilung
Unsere Betriebsärzte und Fachkräfte
bringen sich hier besonders ein,
dies glit auch bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
Wir bieten alle erforderlichen
Dienstleistungen aus einer Hand und stehen bundesweit bzw
europaweit zur Verfügung.
Kostenloses
Unverbindliches Angebot anfordern nach den neuen Vorgaben
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