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Institut für
Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit

 
 
 
 
 
Unsere Info-Hotline:
0 18 05-96 81 77
Hier Können Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot gem DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit anfordern



   

betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung DGUV Vorschrift 2

 
 

Inhaltsübersicht DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit:

 

Unserkostenloses Bausteinkonzeptes beinhaltet schon die Vorgaben der

DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit !!!

 

Hier haben unsere bereits betreuten Unternehmen einen Vorsprung !!!

Gesamtbetreuung = Grundbetreuung + betriebsspezifische Betreuung

 

betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen REGELBETREUUNG

 

Unsere VORGEHENSWEISE gem. DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit


 Inhalt / Form der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung festlegen
 Betriebsarzt (BA) und der Sicherheitsfachkraft (Sifa) beraten Unternehmer.
 Ist-Analyse der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung.
 Systematische Dokumentationen – Gefährdungsbeurteilung
 Leistungen zur Grundbetreuung
 Leistungen zur betriebsspezifischen Betreuung
 Sifa und BA erarbeiteten Vorschlag.

 Betreuungsaufgaben und - aufwand festlegen
 Beschäftigtenzahl des Betriebes festlegen

Alle Betriebe sind entweder der Gruppe I, Gruppe II oder Gruppe III zugeordnet.

 Betrieb wird der BG-Einstufung im WZ-Kode einer Betreuungsgruppe zugeordnet.

 Gesamt- Zeitumfang der Grundbetreuung berechnen
 konkreten Leistungen pro Aufgabenfeld ermitteln und aufteilen
 Anteile Grundbetreuung BA und Sifa übernehmen (Anhang 3 der Vorschrift).
 Unternehmer legt Aufteilung der Leistungen der Grundbetreuung fest.
 Prüfen, welche betriebsspezifischen Aufgabenfelder auf den Betrieb zutreffen
 (Relevanz-Prüfung anhand der Auslösekriterien, Anhang 4 (zu Anlage 2 Abschnitt 3).
 Dokumentation der Problemfelder durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen

 Umsetzung der ermittelten Betreuungsleistungen
 Die Grundbetreuung durchführen
 Gefährdungsbeurteilung aktualisieren.
 Die betriebsspezifische Betreuung durchführen.
 Ergebnisse der Betreuung kontrollieren und dokumentieren.
 Die Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung regelmäßig überprüfen,

 

Das Institut für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit hilft Ihnen weiter

Fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot an.

   
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