Eine der wesentlichen organisatorischen Maßnahmen ist
neben der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen
Betreuung die Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung
in der Arztpraxen sind vielfältig und umfassen Infektionsgefährdung,
Schnitt- und Stichverletzungen, psychische Belastung, ionisierende
Strahlung und nicht zuletzt die Gefährdung durch Gefahrstoffe.
Neben den Unfällen stellen die langsam eintretenden Gesundheitsschäden
wie Erkrankungen der inneren Organe oder Hautkrankheiten durch
Gefahrstoffe ein Problem dar. Sie werden vielfach übersehen
oder zu spät erkannt. Oft können dann besonders
geschätzte und qualifizierte Mitarbeiter ihre Tätigkeit
in der Praxis nicht weiter ausüben. Darüber hinaus
fühlen sich Praxisinhaber durch die Vielzahl nicht kleinbetriebsgerechter
Vorschriften im Arbeitsschutz überfordert.
Wichtig ist, dass der Arzt einige organisatorische Dinge regelt,
seine Mitarbeiter beteiligt und externe Hilfe in Anspruch
nimmt.
Dann läuft vieles besser, als wenn er sich als Einzelkämpfer
betätigt.
Der Schwerpunkt wird auf die Gefährdungen durch
Gefahrstoffe und die Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung
gelegt.
Der Unternehmer im Kleinbetrieb benötigt praxisgerechte
Unterstützung.
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