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Institut für
Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit

 
 
 
 
 
Unsere Info-Hotline:
0 18 05-96 81 77
Hier können Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot für Betriebsärzte und Fachkräfte anfordern



   

Wir über uns

 
 

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Das Unternehmen Institut für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit, wurde 1997 gegründet und betreut seitdem erfolgreich weit über 4.200 Unternehmen bundesweit.
Hauptziel der Gründung war anfänglich, die gesetzlichen Forderungen der BGV A2, im Bereich des Gesundheitswesens abzudecken, besonders für Arztpraxen , Apotheken
Pyshotherapeuten, Massagepraxen etc.
Im Laufe der Jahre wurde der Ausbau so gesteuert, daß alle Branchen und Dienstleistungen
arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreut werden konnten.
Das Institut für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit ist auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung, Gesundheitsförderung und der Prävention, sowie der Prüfung von Arbeitsmitteln tätig.

 

Institut für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit
Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung wird von berufserfahrenen Arbeitsmedizinern und Sicherheitsingenieuren geleitet und durchgeführt.
Dadurch wird der Umgang mit den Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften auf sachverständigenweise gewährleistet.

 

Dies hat zur Folge, daß die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung,
durch eine schlanke Verwaltung gesteuert wird.
Der gesamte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Außendienst konnte, durch die ständige Anbindung an das firmen eigene PC- Netz, so strukturiert werden, daß flexibel auf die Wünsche unserer Kunden standortnah reagiert wird.

 

Institut für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit kann bei der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung auf mehr als 10 jährige Erfahrung zurückgreifen.

 

GQA
Das Gütesiegel der GQA bestätigt UNS, dem geprüften sicherheitstechnischen Dienst, dass wir über alle personellen, fachlichen, sächlichen und organisatorischen Voraussetzungen verfügen, um Unternehmer zu Fragen des Arbeitsschutzes qualifiziert und umfassend zu beraten.


Das Institut für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit erfüllt die qualitativen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes entsprechend den nach der Rahmenempfehlung des BMA vom 30. Juni 1995 in enger Abstimmung mit den für den Arbeitsschutz zuständigen Institutionen entwickelten Grundsätzen zur Qualitätssicherung und Zertifizierung.


>> www.gqa.de
>> mehr zum Arbeitssicherheitsgesetz


 

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