| Gefährdungsbeurteilung
Wir
nehmen Ihnen die Arbeit ab und erstellen Ihnen die
notwendigen Gefährdungsbeurteilungen / Gefährdungsbeurteilung.
Bei
der Gefährdungsbeurteilung müssen zusätzlich Wechselwirkungen,
der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen
oder der Arbeitsumgebung, zu berücksichtigen
(§
3 Abs. 1 BetrSichV)
Unterlagen
für die Gefährdungsbeurteilung
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Protokolle von Betriebsbegehungen
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Dokumentation der Prüfung der vorhandenen Arbeitsmittel
– UVV - Prüfung
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Betriebsanweisungen, z. B. zum Umgang mit gefährlichen
Geräten oder Stoffen
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Dokumentation der Unterweisung – Unterweisungsunterlagen
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Unfalluntersuchungsberichte
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Eintragungen in Gefährdungskataloge - Gefährdungsbeurteilung
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Erfassen von instandzuhaltenden
Anlagen und Einrichtungen
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Auswählen des Fachpersonals Sachkundige, Sachverständige
, befähigte Person
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Planen und Durchführen der Arbeiten
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Festlegen der Verantwortung und der Kompetenzen,
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Festlegen der Arbeitsverfahren,
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Festlegen der Termine,
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Dokumentation (z .B. Prüfbücher, Prüfplaketten, Wartungstabellen)
und
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Kontrolle für Prüf- und Überwachungsbedürftige Einrichtungen
Anlagen , Arbeitsmittel
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Arbeitsmittelprüfdienst: erstmalige und / oder wiederkehrende
Prüfungen erforderlich.
Fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches
Angebot für
Gefährdungsbeurteilungen / Gefährdungsbeurteilung
an. |