Neue Arbeitsmedizinische Regel: Angebotsvorsorge bei Arbeiten im Freien
Neue arbeitsmedizinische Regel beschreibt die Voraussetzungen, wann eine arbeitsmedizinische Vorsorge bei natürlicher UV-Belastung angeboten werden muss. AMR 13.3 „Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UVStrahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag“.
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