Ziel der allgemeinen arbeitsmedizinischen Beratung ist es, die Beschäftigten kollektiv über die Wechselwirkungen zwischen ihrer Arbeit und ihrer Gesundheit zu informieren und auf einschlägige Vorsorge, zum Beispiel nach der Verordnung zur arbeits-medizinischen Vorsorge (ArbMedVV) oder dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), hinzuweisen. Das Gesundheitsbewusstsein der Belegschaft soll damit gestärkt werden.
Die allgemeine arbeitsmedizinische Beratung ist regelmäßig Bestandteil der Unterweisung der Beschäftigten.
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