Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wurde in mehreren Schritten geändert.
Rechtliche Grundlagen
Nach der Fahrerlaubnisverordnung, FeV, gibt es diese Untersuchungsanlässe:
bei Erstantrag für die Fahrerlaubnisklassen A, A1, B, BE, M, L und T (Gruppe 1) –
unbefristete Erteilung bei Erstantrag und Verlängerung die Fahrerlaubnisklassen
sowie Fahrgastbeförderung (Gruppe 2) alle fünf Jahre für die Führerscheinklassen C, D Fahrgastbeförderung (Gruppe 2)
Unsere Dienstleistungen – Ihr „Rundum-Sorglos-Paket“:
Wir stellen Bescheinigungen gemäß Anlage V und VI der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aus, f
alls erforderlich auch ein Gutachten mit den Ergebnissen des Leistungstests.
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