Home / Arbeitsmittel prüfen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Der Arbeitgeber darf gemäß § 5 Abs. 1 und 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind und den geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen.
Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, die bei der Arbeit verwendet werden, gemäß § 2 Abs. 1 BetrSichV.
Um Ihre Benutzererfahrung zu verbessern, Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und unseren Datenverkehr zu analysieren nutzen wir und unsere Partner Technologien wie Cookies auf unserer Website. Klicken Sie unten, um der Verwendung dieser Technologie auf unserer Website zuzustimmen. Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen oder Ihre Einstellungen jederzeit ändern.Cookie EinstellungenAlle akzeptieren
Privacy & Cookies Policy
Ihre Cookie-Einstellungen
Hier können sie die Details zu ihren Cookie Einstellungen auf unserer Website prüfen und ändern
Wir sind bemüht unsere Website stetig zu verbessern und an Ihre Bedürfnisse an zu passen. Die dafür notwendigen Grundlagen werden anonymisiert gesammelt und von uns ausschließlich intern ausgewertet um direkt in die Optimierung der Website zu fließen.