Nach § 22 des Sozialgesetzbuchs VII und DGUV Vorschrift 1 hat der Arbeitgeber für sein Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates zu bestellen.
Um dieses Ziel zu erreichen, qualifizieren wir Sie in unserem Seminar.