Die Mindestanforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung“ aufgeführt.
Die Anforderungen gelten für Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Tätigkeiten.
Beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten müssen die Mindestwerte der Beleuchtungsstärken der Anhänge 1 und 2 der ASR A3.4 eingehalten werden.
Um ihre Arbeitsaufgaben sicher und effizient erfüllen zu können, benötigen Beschäftigte eine gute Beleuchtung am Arbeitsplatz.
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