Unternehmer oder Unternehmerinnen und Führungskräfte müssen:
• eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz durchführen, die auch Brandgefährdungen berücksichtigt.
• jährlich zum Umgang mit Brandschutz- und Feuerlöscheinrichtungen und zur Evakuierung unterweisen
• die Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen regelmäßig, z.B. in Form von Übungen, prüfen
Unsere Dienstleistungen – Ihr „Rundum-Sorglos-Paket“:
Wir wissen Sie worauf es ankommt?
Brandschutz- und Evakuierungsübungen
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