Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
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Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, DGUV Vorschrift 2 gibt es erstmals für Unfallkassen und Berufsgenossenschaften eine einheitliche und gleichlautende Vorgabe zur Gestaltung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Betriebe und Bildungseinrichtungen.
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht seitdem aus zwei Komponenten: Der Grundbetreuung, für die in der Unfallverhütungsvorschrift Einsatzzeiten vorgegeben werden und dem betriebsspezifischen Betreuungsanteil, der von jedem Betrieb selbst zu ermitteln ist. Beide Teile sind verpflichtend.
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