Bewährte Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen-Überprüfungen
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Prüfung von Arbeitsmitteln, Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 „Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“
Elektrische Arbeitsmittel (ortsfest ) alle 4 Jahre, Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln
Elektrische Arbeitsmittel (ortsveränderlich ) auch: Verlängerungs- und Geräteanschlussleitung, alle 6 Monate, Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln
Regale (auch kraftbetrieben) 1 mal pro Jahr, Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen, Kennzeichnung.
Leitern 1 mal pro Jahr Prüfung auf Beschädigungen und Vollständigkeit
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