
Holen Sie sich Unterstützung !
Unser BMAS-Vorgaben-Siegel attestiert dem Betrieb bzw. Unternehmen die Einhaltung der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards & Arbeitsschutzregel, Arbeitsschutzverordnung“ und macht dies sofort nach außen hin sichtbar !
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte übernehmen die Koordination der Abläufe im Unternehmen:
Arbeitsschutz und Arbeitsschutzstandard während Corona
Am 20. Januar 2021 hat das Bundeskabinett die SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung beschlossen. Darin sind zusätzliche Maßnahmen geregelt, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten während der Pandemie zu gewährleisten.
Corona-Krise Checkliste
Download Checkliste COVID 19 (Coronavirus SARS CoV 2)
Unterweisungen
Interaktiven Unterweisung Covid-19 Arbeitsschutz-Standards
Covid-19 Arbeitsschutz-Standards
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard gemäß dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ (Fassung 20.8.2020)
Covid-19 Hygieneplan
Unternehmen müssen einen Hygieneplan erstellen. Grundsätzlich müssen Arbeitgeber jährlich eine betriebliche Unterweisung der Hygienemaßnahmen durchführen.
Hygienekonzept für den Betrieb
Jedes Unternehmen muss nach angepasster Gefährdungsbeurteilung einen Pandemieplan sowie ein Hygienekonzept“ umsetzen .
Pandemie-Gefährdungsbeurteilung
Wir, das Institut für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit, setzen die Gefährdungsbeurteilung für Infektionskrankheiten gerne für Sie um – spezifisch auch für den Pandemiefall.
Was Sie aktuell wissen müssen