Die Unterweisung aller Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zählt zu den Grundpflichten des Unternehmers !
Unterweisung mit Übungen: Am besten geeignet sind Unterweisungen, an denen die Teilnehmer selbst aktiv beteiligt sind.
Dokumentation der Durchführung: Über durchgeführte Unterweisungen ist immer ein Nachweis zu führen.