Ihre Betreuung, gemäß: DGUV Vorschrift 2 – Unfallverhütungsvorschrift, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG, ist selbstverständlich wie gewohnt verfügbar:
Allgemeine Corona-Hinweise in Fremdsprachen – Märkischer Kreis
- Erstellen, Aktualisieren von Pandemie- oder Notfallplänen
- Gefährdungsbeurteilungen Pandemie, Coronavirus, Homeoffice
- Interaktive Unterweisungen Ihrer Mitarbeitern
- WEBINARE zur ONLINE-UNTERWEISUNG
- Telefon oder per Videokonferenz Begehungen, Arbeitsausschuss-Sitzungen oder betriebsärztliche Beratung.
Bundesarbeitsminister Heil hat daher am 16.4.2020 den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt.
- Arbeiten in der Pandemie – mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht.
- Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu.
- Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ausweiten!
- Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben!
- Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen!
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen!
- Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen!
- Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz „Gesundheit geht vor!“