Kooperationen mit Betriebsärzten, Arbeitsmedizinern, Arzthelferinnen, arbeitsmedizinische Assistenz, Sicherheitsingenieure, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, befähigte Person zur Prüfung von Arbeitsmitteln, Freiberufler, Einzelunternehmer, Firmen etc.
Das Institut für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit bietet Ihnen einen Kooperationsvertrag :
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Ihre Tätigkeit durch Kooperation zu komplettieren und damit konkurrenzfähig zu bleiben
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kooperiert durch Delegation bestimmter Tätigkeiten
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unterstützt beim Erwerb von Zusatzbezeichnungen
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führt Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen „Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit“ durch
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übernimmt für die Kooperationspartner die gesamte Administration
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schließt Rahmenverträge mit Unternehmen, Verbänden, Innungen, Genossenschaften, Vereinen etc. und benötigt Kooperationspartner
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ist in der Lage, jedem Unternehmen in seinem Umfeld ein interessantes Angebot zu unterbreiten. Sie dann selbst durch das Kooperationspartner-Konzept in die Betreuung einzubinden.