Werden Beschäftigte des Auftraggebers und Fremdfirmenmitarbeiter an einem Arbeitsplatz oder in einem Arbeitsbereich tätig und können gegenseitige Gefährdungen auftreten, so muss eine Person (ein Koordinator) bestimmt werden, welche die Arbeiten aufeinander abstimmt.
FORDERN Sie ein kostenloses und unverbindliches KOMPLETT Angebot an