Im Rahmen seiner Gesamtverantwortung müssen Landrat, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Führungskräfte entscheiden, welche Aufgaben im Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz er delegiert.
Aufgaben im Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz festlegen und geeigneten Mitarbeitern zuweisen:
• Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt in Entscheidungsprozesse einbinden,
• Betriebliche Gefährdungen und Belastungen beurteilen und bewerten ( Gefährdungsbeurteilung)
• Geeignete persönliche Schutzausrüstung beschaffen .
• Betriebsanweisungen erstellen, die auf Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe abgestimmt sind.
• Gefahrstoff-Kataster erstellen und pflegen.
• Unterweisungen organisieren und regelmäßig durchführen (Kapitel 4).
• Kontrollieren, ob Arbeitsschutz-Vorschriften eingehalten werden.
FORDERN Sie ein kostenloses und unverbindliches KOMPLETT Angebot an