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Arbeitschutzausschuss Arbeitssicherheitsgesetz

Der Arbeitschutzausschuss (ASA) ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes in Deutschland und wird durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt. Dieser Ausschuss ist ein Organ des Betriebsrats und hat die Aufgabe, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu fördern.

Nach § 11 ASiG ist jeder Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, einen ASA einzurichten, wenn in seinem Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt sind und eine Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass dies notwendig ist. Der ASA ist ein paritätisch besetztes Gremium, das aus Vertretern des Arbeitgebers und des Betriebsrats besteht. Es müssen jedoch mindestens zwei Betriebsratsmitglieder im ASA vertreten sein.

Die Aufgaben des ASA sind vielfältig und reichen von der Beratung des Arbeitgebers und der Beschäftigten in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bis hin zur Überwachung der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften im Unternehmen. Der ASA kann auch bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und der Erstellung von Maßnahmenplänen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen helfen.

Darüber hinaus hat der ASA das Recht, regelmäßig Betriebsbegehungen durchzuführen und bei Bedarf unangemeldete Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Der ASA hat auch das Recht, vom Arbeitgeber Auskunft über den Stand des Arbeitsschutzes im Unternehmen zu verlangen. Um seine Aufgaben erfüllen zu können, muss der ASA regelmäßig geschult werden.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Schulungen des ASA sicherzustellen, dass die Mitglieder des ASA ausreichend Zeit haben, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Insgesamt trägt der Arbeitschutzausschuss wesentlich dazu bei, dass die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Unternehmen in Deutschland gewährleistet sind.

Der ASA ist ein wichtiges Instrument, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Der Arbeitschutzausschuss hat eine Vielzahl von Aufgaben, die von der Beratung der Beschäftigten und des Arbeitgebers bis hin zur Überwachung der Arbeitsschutzvorschriften im Unternehmen reichen.

Die Bedeutung des Arbeitschutzausschusses in Deutschland kann nicht genug betont werden.

Der ASA spielt eine entscheidende Rolle dabei, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten zu vermeiden. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat können die Arbeitsbedingungen verbessert und ein sicheres Arbeitsumfeld geschaffen werden.

Wer sind die Mitglieder und welche Rolle spielen sie?

Der Arbeitschutzausschuss ist ein wichtiges Gremium in Unternehmen und Organisationen, das für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verantwortlich ist. Der Ausschuss setzt sich aus verschiedenen Mitgliedern zusammen, die gemeinsam für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz sorgen sollen. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit der Besetzung des Arbeitschutzausschusses befassen und die Rolle der einzelnen Mitglieder erläutern. Der ASA setzt sich aus mindestens zwei Mitgliedern des Betriebsrates und mindestens einem Vertreter des Arbeitgebers zusammen. Die Mitglieder des ASA müssen in der Regel von ihrem jeweiligen Gremium benannt oder gewählt werden. Die Mitglieder des ASA sind zudem verpflichtet, ihre Arbeit gewissenhaft und sorgfältig auszuführen. Sie müssen sich über aktuelle Entwicklungen im Arbeitsschutz auf dem Laufenden halten und ihre Arbeit regelmäßig dokumentieren. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern des ASA und dem Arbeitgeber muss transparent und konstruktiv sein.

Die Besetzung des Arbeitschutzausschusses

Der Arbeitschutzausschuss besteht aus Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. In der Regel setzt sich der Ausschuss aus mindestens zwei Vertretern jeder Seite zusammen. Die genaue Anzahl der Mitglieder hängt von der Größe des Unternehmens ab. Je größer das Unternehmen, desto mehr Mitglieder können im Arbeitschutzausschuss vertreten sein. Bei kleineren Unternehmen kann der Ausschuss auch aus nur zwei Mitgliedern bestehen.

Die Rolle der einzelnen Mitglieder

Jedes Mitglied des Arbeitschutzausschusses hat eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die genauen Aufgaben können je nach Unternehmen und Branche unterschiedlich sein, aber im Allgemeinen haben die folgenden Mitglieder des Arbeitschutzausschusses folgende Aufgaben:

  1. Der Arbeitgebervertreter

Der Arbeitgebervertreter ist in erster Linie dafür verantwortlich, dass die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Er stellt sicher, dass die Mitarbeiter über die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken informiert werden und geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Er ist auch dafür verantwortlich, dass der Arbeitschutzausschuss ordnungsgemäß einberufen und geführt wird.

  1. Der Arbeitnehmervertreter

Der Arbeitnehmervertreter vertritt die Interessen der Arbeitnehmer im Arbeitschutzausschuss. Er sorgt dafür, dass die Mitarbeiter in Sicherheitsfragen gehört werden und dass ihre Belange berücksichtigt werden. Er kann beispielsweise darauf achten, dass Arbeitsbedingungen verbessert werden oder dass Beschäftigte bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten und Gefährdungsbeurteilungen mitwirken.

  1. Der Sicherheitsbeauftragte

Der Sicherheitsbeauftragte ist dafür verantwortlich, dass alle sicherheitsrelevanten Vorschriften und Regeln eingehalten werden. Er überwacht die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften, führt Schulungen durch und erstellt Sicherheitskonzepte und Gefährdungsbeurteilungen.

  1. Der Betriebsarzt

Der Betriebsarzt ist in erster Linie für die medizinische Überwachung der Mitarbeiter zuständig. Er führt Untersuchungen durch, berät in Gesundheitsfragen und gibt Empfehlungen für den Arbeitsschutz.

  1. Der Sicherheitsingenieur, Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Sicherheitsingenieur, Fachkraft für Arbeitssicherheit ist für die Einhaltung der Arbeitssicherheit zuständig. Er führt Betriebs-Begehungen durch, erstellt Konzepte zur Verbesserung der Arbeitssicherheit.

Insgesamt spielen die Mitglieder des ASA eine entscheidende Rolle im Arbeitsschutz. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Mitglieder des Arbeitschutzausschusses wichtige Aufgaben im Arbeitsschutz haben.

Sie müssen über ein bestimmtes Fachwissen verfügen und unabhängig agieren, um die Interessen der Beschäftigten zu vertreten:

  • die Leitung oder ein von ihr beauftragte Person,
  • zwei vom Betriebsrat/Personalrat bestimmte Betriebsrats-/Personalratsmitglieder,
  • die Betriebsärztin / der Betriebsarzt,
  • die Fachkraft für Arbeitssicherheit und
  • Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII.

Außerdem werden eingeladen:

  • die Schwerbehindertenvertretung, (sie hat nach § 95 SGB IX das Recht, beratend teilzunehmen),
  • fallweise Fachleute und Verantwortliche aus den betrachteten Betriebsbereichen

Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu besprechen:

  • Erörterung von Investitionen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz,
  • Beratung von Maßnahmen für besondere Personengruppen, z. B. Auszubildende, Neulinge, Schwerbehinderte, ausländische Beschäftigte, Beschäftigte mit unzureichenden Sprachkenntnissen,
  • regelmäßige Betriebsbegehungen,
  • Auswertung von Betriebsbegehungen und des Unfallgeschehens einschließlich arbeitsbedingter Erkrankungen,
  • Beratung der Ergebnisse sicherheitstechnischer Analysen von Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen und Arbeitsverfahren,
  • Erarbeitung von Vorschlägen für betriebliche Maßnahmen im Bereich Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz,
  • Beratung von Vorschlägen für die Durchführung betrieblicher Schwerpunkte im Arbeitsschutz, bspw. innerbetrieblicher Transport, Ordnung und Sauberkeit, persönliche Schutzausrüstungen, Erste Hilfe,
  • Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und anderer Dokumente,
  • Erarbeitung von Maßnahmen der Ausbildung, Schulung und Sicherheitsunterweisung,
  • Unterbreitung von Vorschlägen zur Belobigung oder Belohnung von Beschäftigten, die sich um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz besonders verdient gemacht haben.
  • Durch die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und ASA können die Arbeitsbedingungen verbessert und ein sicheres Arbeitsumfeld geschaffen werden.

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