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Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen

[vc_row full_width=““ parallax=““ parallax_image=““][vc_column width=“1/1″][vc_column_text]Die Regelungen des Gefahrstoffrechts zielen darauf ab, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sicher zu gestalten. Es soll gar nicht erst zu einer Exposition, also einer Belastung der Beschäftigten, kommen. Eine sorgfältige Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung ist die Voraussetzung für die Konzeption risikoangemessener Schutzmaßnahmen.
Bei der Gefährdungsbeurteilung sind
• Gefährdungen durch physikalisch-chemische Eigenschaften (insbesondere Brand und Explosionsgefahren),
• durch toxische Eigenschaften und
• durch besondere Eigenschaften im Zusammenhang mit bestimmten Tätigkeiten unabhängig voneinander zu beurteilen.

Unsere Dienstleistungen – Ihr „Rundum-Sorglos-Paket“:
Wir unterstützen Sie bei der Recherche und Gefährdungsbeurteilung zum Beispiel:
• Das Sicherheitsdatenblatt, wird vom Lieferanten des Gefahrstoffes zur Verfügung gestellt werden.
• Die staatlichen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Sie beschreiben den Stand der Technik.
• Gefahrstoffdatenbanken und Online-Tools.

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