die Technische Regel für Arbeitsstätten – ASR A2.3 „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ . Nach der ASR sind auf der Grundlage der Flucht- und Rettungspläne Räumungsübungen durchzuführen.
Unsere Dienstleistungen – Ihr „Rundum-Sorglos-Paket“:
Es wird überprüft , ob
– die Alarmierung zu jeder Zeit unverzüglich ausgelöst werden kann,
– die Alarmierung alle Personen erreicht, die sich im Gebäude aufhalten,
– sich alle Personen über die Bedeutung der jeweiligen Alarmierung im Klaren sind,
– die Fluchtwege schnell und sicher benutzt werden können.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]
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