Empfehlung zur Tragezeitbegrenzung für Mund-Nase Bedeckungen (MNB) im Sinne des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG die Pandemiesituation im Betrieb zu beurteilen und die notwendigen Schutzmaßnahmen abzuleiten.
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