Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung Handlungsbedarf, dann überprüfen Sie Ihre bisher veranlassten Maßnahmen oder erstellen Sie ein Konzept für die Betreuung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Betreuungskonzept)
Holen Sie sich die Unterstützung Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihrer Betriebsärztin oder Ihres Betriebsarztes.
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