Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel sieht vor, dass der Arbeitgeber Maßnahmen festlegt, um Verdachtsfälle abzuklären und um bei bestätigten Infektionen Kontaktpersonen ermitteln
und informieren zu können.
Der Pandemieplan enthält die aus unserer Sicht wesentlichen Maßnahmen während der aktuellen Pandemiephase:
Gefährdungsbeurteilung und Hygienekonzept SARS-CoV-2 erstellen, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt beteiligen.
Die im Hygienekonzept festgelegten Hilfsmittel (z. B. Mund-Nase-Schutz, Händedesinfektionsmittel) beschaffen.
Beschäftigte über die Maßnahmen, die aus der Gefährdungsbeurteilung und dem Hygienekonzept resultieren, unterweisen.
Umsetzung und Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilung und des Hygienekonzeptes überprüfen.
Unsere Dienstleistungen – Ihr „Rundum-Sorglos-Paket“:
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