Vorsorge
Frühzeitiges Erkennen und Verhüten arbeitsbedingter Erkrankungen
Im Interesse der Beschäftigten
Geht von der Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit von Beschäftigten aus
Eignung
Klärung, der Beschäftigte die gesundheitlichen Anforderungen an die jeweilige Tätigkeit erfüllt
Vorrangig im Interesse der Arbeitgeberin/ des Arbeitgebers
Zur Durchführung von Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind UNSERE Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin berechtigt.
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