Das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung und die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) regelt unter anderem, ob ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt werden muss, ob eine Vorankündigung über den Baustart übermittelt werden muss, ob ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) oder gleich mehrere davon eingesetzt werden müssen
Unsere Dienstleistungen – Ihr „Rundum-Sorglos-Paket“:
– Planungsphase und Ausführungsphase,
– Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und das
– Erstellen der Vorankündigung der Baumaßnahme
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