Unterweisungspflicht: Gesetze und Vorschriften verlangen vom Unternehmer, Beschäftigte vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach mindestens einmal im Jahr zu den Unfall- und Gesundheitsgefahren zu unterweisen.
Wann wird unterwiesen?
- bei Neueinstellung
- bei Änderungen im Aufgabenbereich und in den Arbeitsabläufen
- bei neuen Arbeitsmitteln, Verfahren oder Arbeitsstoffen
- bei besonderen Vorkommnissen, z. B. Beinaheunfälle und Unfälle
- bei Einsatz auf fremden Betriebsgeländen / wechselnden Arbeitsstätten
- zur Auffrischung: mindestens 1x jährlich,
Interaktiven Unterweisung:
Sie ermöglicht es den Unternehmerinnen und Unternehmern, ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten zu erfüllen.
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Webshop : Effizientes Unterweisungsmanagement mit der Interaktiven Unterweisung
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