Unterweisungspflicht: Gesetze und Vorschriften verlangen vom Unternehmer, Beschäftigte vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach mindestens einmal im Jahr zu den Unfall- und Gesundheitsgefahren zu unterweisen.
Wann wird unterwiesen?
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bei Neueinstellung
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bei Änderungen im Aufgabenbereich und in den Arbeitsabläufen
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bei neuen Arbeitsmitteln, Verfahren oder Arbeitsstoffen
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bei besonderen Vorkommnissen, z. B. Beinaheunfälle und Unfälle
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bei Einsatz auf fremden Betriebsgeländen / wechselnden Arbeitsstätten
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zur Auffrischung: mindestens 1x jährlich,