Home / Gefährdungsbeurteilungen Homeoffice, Telearbeit, psychische Belastungen
Gefährdungen im Homeoffice
Bereits vor der Corona-Krise waren die Themen Homeoffice, Telearbeit und mobiles Arbeiten zukunftsweisende Bereiche in der zunehmend digitalisierten Arbeitswelt.
Gefährdungsbeurteilungen sollten in Betrieben einen wichtigen Stellenwert einnehmen. Die Gründe, warum sich Betriebe mit einer Gefährdungsbeurteilung schwertun, sind vielfältig: Zum einen scheint in vielen Betrieben immer noch ein Gefährdungsverständnis vorzuherrschen, das sich an offensichtlichen Risiken wie Unfällen oder Lärm orientiert.
Sind solche Gefährdungen nicht vorhanden, führt das schnell zu der Annahme, dass es im Betrieb überhaupt keine Gefährdungen gäbe und ein Beurteilungsverfahren somit überflüssig sei. Viele mögliche arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen bleiben damit aber außerhalb des Blickfelds, wie etwa psychische Belastung.
Dabei ist es in erster Linie eine Führungsaufgabe, Maßnahmen zum Arbeitsschutz im Betrieb konsequent und langfristig umzusetzen.
Gefährdungsbeurteilungen psychische Belastung
Die psychische Belastung der Arbeit und ihre möglichen Folgen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten sind im Arbeitsschutz ebenso zu berücksichtigen wie die körperliche Arbeitsbelastung oder technisch-stoffliche Gefährdungen. Dies hat der Gesetzgeber mit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) klargestellt. Psychische Belastung geht mit jeder Tätigkeit einher und betrifft jeden arbeitenden Menschen. Daher ist es erforderlich, die von der psychischen Belastung der Arbeit ausgehende Gefährdung zu ermitteln und soweit als möglich zu minimieren.
Mutterschutzgesetz stärkt Gefährdungsbeurteilung
Teilt eine Beschäftigte dem Arbeitgeber mit, dass sie schwanger ist oder stillt, muss er im zweiten Schritt die Gefährdungsbeurteilung für diesen Fall konkretisieren und umgehend entsprechende Maßnahmen umsetzen.
Wir unterstützen die Arbeitgeber, nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, beim Arbeitsschutz, dass die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung den jeweiligen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden.
Um Ihre Benutzererfahrung zu verbessern, Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und unseren Datenverkehr zu analysieren nutzen wir und unsere Partner Technologien wie Cookies auf unserer Website. Klicken Sie unten, um der Verwendung dieser Technologie auf unserer Website zuzustimmen. Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen oder Ihre Einstellungen jederzeit ändern.Cookie EinstellungenAlle akzeptieren
Privacy & Cookies Policy
Ihre Cookie-Einstellungen
Hier können sie die Details zu ihren Cookie Einstellungen auf unserer Website prüfen und ändern
Wir sind bemüht unsere Website stetig zu verbessern und an Ihre Bedürfnisse an zu passen. Die dafür notwendigen Grundlagen werden anonymisiert gesammelt und von uns ausschließlich intern ausgewertet um direkt in die Optimierung der Website zu fließen.