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DGUV-Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

DGUV-Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.

Die DGUV-Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ legt die Anforderungen fest, die an Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit gestellt werden. Diese Vorschrift ist Teil des deutschen Gesetzes zur Regelung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit.

Aufgaben der Betriebsärzte: die Gesundheit der Beschäftigten im Betrieb zu überwachen und zu schützen. Sie sind verantwortlich für die Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen, die Beratung von Beschäftigten und die Erstellung von Gesundheitsberichten. Betriebsärzte müssen über eine abgeschlossene medizinische Ausbildung verfügen und eine Zusatzqualifikation als Betriebsarzt haben.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, die Arbeitssicherheit im Betrieb sicherzustellen und sicherzustellen, dass die geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Sie sind verantwortlich für die Identifizierung von Risiken und Gefahren, die Entwicklung von Maßnahmen zur Risikominimierung und die Überwachung der Umsetzung dieser Maßnahmen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen über eine abgeschlossene Ausbildung in Arbeitssicherheit verfügen und entsprechende berufliche Erfahrung haben.

Die DGUV-Vorschrift 2 legt auch Anforderungen an die Zusammenarbeit von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit fest. Beide müssen eng zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten im Betrieb gewährleistet wird. Sie müssen auch regelmäßig miteinander kommunizieren und gemeinsam Entscheidungen treffen. Insgesamt stellt die DGUV-Vorschrift 2 sicher, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, um ihre Aufgaben erfolgreich auszuführen und sicherzustellen, dass die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten im Betrieb gewährleistet wird

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