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Arbeitsmedizinische Betreuung Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine betriebsärztliche Betreuung zu gewährleisten.

Die Betreuungsmodelle nach Betriebsgröße richten sich nach der DGUV Vorschrift 2.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die betriebsärztliche Betreuung sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die DGUV Vorschrift 2 (Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Die DGUV Vorschrift 2 legt auch fest, dass Beschäftigte das Recht haben, sich von Einem Arzt ihrer Wahl untersuchen zu lassen, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Gesundheit durch ihre Arbeit gefährdet WIRD. Dieses Recht ist in § 4 der DGUV Vorschrift 2 geregelt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die arbeitsmedizinische Betreuung nur ein Teil des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz ist. Arbeitgeber haben auch die Pflicht, für eine sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsumgebung zu sorgen und die Arbeitsbedingungen entsprechend anzupassen.

Wir unterstützen Sie bei allen Betreuungsleistungen : Regelbetreuung, Grundbetreuung, anlassbezogene Betreuung, betriebsspezifische Betreuung, alternativ bedarfsorientierte Betreuung, Unternehmermodell.

Ein weiteres Angebot ist unser SiGePortal : Das kostengünstige Betreuungsmodell zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2. Das SiGePortal richtet sich an Unternehmer, Bürgermeister, Praxis-Inhaber, vertretungsberechtigte Organe, Gesellschafter und Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder einer Verwaltung betraut sind.

Unsere Dienstleistungen – Ihr „Rundum-Sorglos-Paket“:

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Arbeits- und Gesundheitsschutz Kombination von Arbeitsmedizin/Arbeitssicherheit,

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