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G35 G37 G42 G25 G41 Vorsorge

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

Unsere Dienstleistungen – Ihr „Rundum-Sorglos-Paket“:

Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen.

Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach DGUV-Grundsätzen, z.B. G20 (Lärm), G35 (Arbeitsaufenthalt im Ausland), G37 (Bildschirmarbeitsplätze), G42 (Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung), Eignungsuntersuchungen, z.B. nach G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten), G41 (Arbeiten mit Absturzgefahr)

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