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Unfalluntersuchung

Die steigenden Unfallzahlen zeigen, dass vermehrt Bemühungen in die Arbeitssicherheit investiert werden müssen. Nach §193 Abs. 1 SGB VII haben Unternehmer jeden Unfall in ihrem Unternehmen anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, dass sie für vier oder mehr Tage arbeitsunfähig werden (meldepflichtiger Unfall).

Mithilfe der Merkmale des Unfallhergangs arbeiten wir die Unfallschwerpunkte herausgearbeitet. Ziel hierbei ist es, aus der Kombination dieser Merkmale genauere Kenntnis über Abläufe des Unfallgeschehens zu erhalten.

Die statistische Auswertung macht das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Unternehmer, Führungskräfte und Mitarbeiter nachvollziehbar und ist hilfreich für Risikobetrachtungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.

Wir wollen unsere Unterstützungsangebote passgenau auf den Bedarf unserer Kunden zuschneiden.

Unsere Leistungen umfassen :

Unfallaufnahme: Der Bedarf unserer Kunden

Bessere Unfallanalysen zeigen die Schwerpunkte

Erstellung von betrieblichen Untersuchungsberichten

Vorschläge für Maßnahmen zur Verhütung weiterer Unfälle Zielgerichtet qualifizieren

Die richtigen Schwerpunkte setzen

Untersuchungen offenbaren eine Tendenz:

Qualifikation und Kompetenz weiterentwickeln

Überprüfung und Unterstützung bei der Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung

Kommunikation verbessern

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