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G 24 Haut – Hautschutzplan – Gefährdungsbeurteilung

Hautschutz und Hautpflege spielen eine wesentliche Rolle, um Schädigungen zu verringern, die Regeneration der Haut zu fördern und der Entstehung von Ekzemen vorzubeugen.

Hauterkrankungen verursachen oft hohen Leidensdruck und führen im schlimmsten Fall zur Aufgabe der beruflichen Tätigkeit. Die gute Nachricht: Hauterkrankungen können durch Prävention verhindert werden. Risiken für Hauterkrankungen werden durch die Gefährdungsbeurteilung identifiziert. Arbeitgebende sind dazu verpflichtet, diese durchzuführen.

Maßnahmen zur Prävention von Hauterkrankungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung können sein:

Unsere Betriebsärzte und Arbeitsmediziner beraten Sie bei der Umsetzung, technischer, organisatorischer oder personenbezogener Hautschutzmaßnahmen und die Notwendigkeit und den Umfang von Vorsorgeuntersuchungen.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung legt der Arbeitgeber mit uns die ggf. notwendigen Maßnahmen fest.

Unsere Leistungen auf einen Blick:

Beratung: Schutzhandschuhe, Hautschutzmittel als persönliche Schutzmaßnahme
Vorsorgeuntersuchung G 24 Haut
Hautschutzplan
Gefährdungsbeurteilung
Betriebsanweisungen
Unterweisung

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