Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellten Gefährdungen und entsprechenden Schutzmaßnahmen müssen den Beschäftigten in angemessener Form mitgeteilt werden.
Sie informieren die Beschäftigten über Gefahren, Schutzvorkehrungen und Verhaltensregeln in der Abfolge ihrer Tätigkeiten, insbesondere im Umgang mit Maschinen, Gefahrstoffen und PSA.
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