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Arbeitsschutzausschuss (§ 11 ASiG): Aufgaben, Ziele und Vorteile im Unternehmen

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein zentrales Gremium im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Er wird gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtend eingerichtet. Der ASA dient als strategische Schnittstelle zwischen Arbeitgeber, Beschäftigtenvertretungen und Fachkräften des Arbeitsschutzes und trägt maßgeblich dazu bei, sichere Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern.

Was ist der Arbeitsschutzausschuss?

Der Arbeitsschutzausschuss ist ein unternehmensinternes Organ, das sich regelmäßig – mindestens vierteljährlich – trifft, um Themen rund um Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Unfallverhütung zu besprechen. Er fungiert als Koordinations- und Beratungsstelle und sorgt dafür, dass gesetzliche Anforderungen umgesetzt, Risiken erkannt und präventive Maßnahmen eingeleitet werden.

Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses (§ 11 ASiG)

Der ASA setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

  • Arbeitgeber oder Arbeitgebervertreter

  • Betriebsarzt bzw. Arbeitsmediziner

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Sicherheitsbeauftragte

  • Betriebsrat oder Personalrat

Die Zusammensetzung stellt sicher, dass alle relevanten Perspektiven – Management, Fachwissen, Mitarbeitendenvertretung – in die Entscheidungen einfließen.


Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses

Der ASA übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben, die zur Förderung eines ganzheitlichen Arbeitsschutzes beitragen:

1. Analyse von Arbeitsunfällen und Beinahe-Unfällen

Der Ausschuss wertet Vorfälle systematisch aus, identifiziert Ursachen und entwickelt Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Risiken.

2. Beratung zu Arbeitsschutzmaßnahmen

Er berät die Unternehmensleitung zu technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen und begleitet deren Umsetzung.

3. Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Der ASA bewertet Arbeitsplätze, Prozesse und Abläufe und gibt Empfehlungen zur ergonomischen, sicherheitstechnischen und gesundheitsgerechten Gestaltung.

4. Förderung der Sicherheitskultur

Durch Aufklärung, Kommunikation und Sensibilisierung trägt der Ausschuss dazu bei, dass Sicherheit fest im Arbeitsalltag verankert wird.

5. Überprüfung gesetzlicher Anforderungen

Er überwacht, ob Arbeitsschutzgesetze, DGUV-Vorschriften und interne Richtlinien eingehalten werden und ob Anpassungsbedarf besteht.


Ziele des Arbeitsschutzausschusses

Der ASA verfolgt mehrere strategische Ziele:

  • Unfallverhütung und Risikominimierung
    durch kontinuierliche Analyse und Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen.

  • Förderung der Gesundheit der Beschäftigten
    mittels Prävention, ergonomischer Arbeitsgestaltung und Gesundheitsförderungsmaßnahmen.

  • Effiziente Kommunikation im Arbeitsschutz
    durch regelmäßige Abstimmungen zwischen allen relevanten Funktionsträgern.

  • Steigerung der Rechtssicherheit
    durch systematische Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

  • Stärkung der Unternehmenskultur
    indem Sicherheit und Gesundheit als Unternehmenswerte etabliert werden.


Vorteile des Arbeitsschutzausschusses im Unternehmen

Ein gut organisierter ASA bringt klare Mehrwerte für Unternehmen und Mitarbeitende:

1. Höhere Arbeitssicherheit

Durch regelmäßige Analysen und präventive Maßnahmen sinkt das Unfallrisiko.

2. Reduzierte Ausfallzeiten

Weniger Unfälle und gesündere Arbeitsbedingungen führen zu geringeren krankheitsbedingten Fehlzeiten.

3. Verbesserte Mitarbeitendenzufriedenheit

Beschäftigte fühlen sich ernst genommen und arbeiten motivierter in einem sicheren Umfeld.

4. Effiziente Entscheidungswege

Der regelmäßige Austausch im ASA ermöglicht schnelle Lösungen und klare Verantwortlichkeiten.

5. Stärkung der Arbeitgebermarke

Unternehmen, die in Arbeitssicherheit investieren, gelten als verantwortungsbewusst und attraktiv für Fachkräfte.

6. Kosteneinsparungen

Weniger Unfälle und gesundheitliche Belastungen reduzieren Kosten für Ausfall, Versicherung und Ersatzpersonal.


Fazit

Der Arbeitsschutzausschuss gemäß § 11 ASiG ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines modernen Unternehmens. Er fördert Sicherheit, Gesundheit und Zusammenarbeit – und schafft dadurch nachhaltige Vorteile für Mitarbeitende und Arbeitgeber. Unternehmen, die den ASA aktiv nutzen, profitieren nicht nur rechtlich, sondern auch organisatorisch, wirtschaftlich und kulturell.

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