DGUV Vorschrift 2 SIGEPORTAL eine Alternative für IHR Unternehmen !
Das SIGEPortal bietet eine ganzheitliche Lösung, um den Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gerecht zu werden. Insbesondere für Unternehmen, die gesetzlich verpflichtet sind, die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen, stellt das SIGEPortal eine kostengünstige und effiziente Alternative dar.
Effizienz durch das SIGEPortal
Als Arbeitgeber sind Sie laut § 2 Abs. 4 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten. Dazu gehört die Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Das SIGEPortal richtet sich speziell an Unternehmer, Bürgermeister, Praxisinhaber und andere leitende Personen, die für den betrieblichen Arbeitsschutz verantwortlich sind.
Das Portal erleichtert die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen, spart Zeit und Kosten und bietet eine flexible Betreuungslösung, die auf die individuellen Bedürfnisse jedes Unternehmens zugeschnitten ist.
Vorteile des SIGEPortals
- Kostengünstiges Betreuungsmodell: Es reduziert die Aufwände, die mit der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften verbunden sind.
- Ganzheitliche Lösung: Mit dem SIGEPortal können Unternehmen rechtssicher arbeiten und gleichzeitig vom Fachwissen eines Kompetenzzentrums profitieren.
- Umfassende Unterstützung: Unsere Mitarbeitenden besichtigen Unternehmen, beraten und schulen vor Ort. Zusätzlich übernehmen wir die Messung von Lärm, Gefahrstoffen und die Prüfung von Arbeitsmitteln.
- Flexibilität: Das Portal eignet sich für Unternehmen jeder Größe und Branche und kann individuell an die jeweiligen Anforderungen angepasst werden.
DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Die DGUV Vorschrift 2 beschreibt die genauen Anforderungen an die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, Betriebsanweisungen zu erstellen und ihre Mitarbeiter zu unterweisen. Das SIGEPortal hilft dabei, diese Pflichten effizient zu erfüllen.
Arbeitsschutz als Unternehmensziel
Arbeitsschutz ist mehr als nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben – er sollte ein zentrales Unternehmensziel sein. Das SIGEPortal hilft Unternehmen, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und betriebliche Risiken zu minimieren.
Umfassende Dienstleistungen
Das SIGEPortal unterstützt Sie in allen Belangen des Arbeitsschutzes:
- Beratung und Schulung: Wir bieten Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeitende sowie spezifische Unterweisungen zur Gefährdungsbeurteilung und Erstellung von Betriebsanweisungen.
- Brandschutz und Erste Hilfe: Unterstützung bei der Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern sowie Ersthelfern.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge: Überprüfung, ob eine arbeitsmedizinische Vorsorge notwendig ist.
- EHS-Managementsysteme: Implementierung von Environment, Health, and Safety (EHS) Managementsystemen zur systematischen Verbesserung von Sicherheit und Umweltschutz.
Fazit
Das SIGEPortal bietet eine effiziente und kostengünstige Lösung, um den gesetzlichen Verpflichtungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz nachzukommen. Es vereinfacht die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung und unterstützt Unternehmen dabei, Arbeitsschutz als festen Bestandteil ihrer Unternehmenskultur zu etablieren. Fordern Sie noch heute Ihr individuelles Angebot an und sichern Sie sich die Vorteile des SIGEPortals für Ihr Unternehmen!
Rechtssicher arbeiten und vom Kompetenzzentrum profitieren !
Wir unterstützen Sie in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes:
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besichtigen, beraten, unterweisen und schulen in den Unternehmen.Wir messen (Lärm, Gefahrstoffe u. a.) am Arbeitsplatz und prüfen Geräte und Arbeitsmittel. Die Möglichkeiten zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung werden in der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ beschrieben. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist die gesetzliche Grundlage. In jedem Unternehmen gibt es Beratungs- und Unterstützungsbedarf zu grundlegenden und unternehmensspezifischen Arbeitsschutzfragen. Zuständig sind dafür Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte.
- Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen
- Arbeitsschutz als Unternehmensziel deutlich machen
- FÜHRUNGSKRÄFTE-COACHING
- Gefährdungsbeurteilung erstellen
- Betriebsanweisungen erstellen
- Mitarbeiter beteiligen und unterweisen
- Sicherheitsbeauftragte bestellen und ausbilden lassen
- BRANDSCHUTZ- UND EVAKUIERUNGSHELFER
- Erste Hilfe“: u. a. Verbandmatrial, Ersthelfer, Aushang, Alarmplan, Notausgänge)
- EHS-MANAGEMENTSYSTEMS ENVIRONMENT, HEALTH AND SAFETY (EHS)
- PRÜFUNG VON ARBEITSMITTELN
- Prüfen, ob eine Arbeitsmedizinische Vorsorge notwendig ist